Israel und Deutschland schließen neues Abkommen über Hilfe für Holocaust-Überlebende

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(TPS) – Die israelische Behörde für die Rechte der Überlebenden des Holocaust und die deutsche Regierung haben kürzlich ein Abkommen über die Erhöhung der Hilfe für Pflegebedürftige unterzeichnet.

Ab 2023 haben Personen, die von der Nationalen Versicherungsanstalt als anspruchsberechtigt für eine volle Pflegeleistung der Funktionsstufe 3 anerkannt sind und 5 und 5,5 Abhängigkeitspunkte haben, Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 1.200 Shekel (300 Euro) pro Monat. Dieser Betrag wird zusätzlich zu der von der Nationalen Versicherungsanstalt gezahlten Pflegeleistung gezahlt.

Der Zuschlag wird am Ende eines jeden Monats für den vorangegangenen Monat direkt auf das förderfähige Konto überwiesen. Es handelt sich um eine Beihilfe, die von Deutschland finanziert wird und daher von der Überweisung von Geldern aus Deutschland abhängig und bedingt ist.



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